Fahrtenschreiberprüfung
Prüfung von Fahrtenschreibern und Geschwindigkeitsbegrenzern nach §57 b und §57 d StVZO (EU 799/2016, EU 165/2014)
Halter, deren Fahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sind, müssen diesen im Turnus von 2 Jahren auf seine Vorschriftsmäßigkeit überprüfen lassen. Änderungen des wirksamen Reifenumfanges, die aus der Änderung der Reifengröße resultieren, ziehen ebenfalls eine Fahrtenschreiberprüfung nach sich.
Zudem stellt die Gültigkeit der Fahrtenschreiberprüfung einen Pflichtuntersuchungspunkt der wiederkehrenden Hauptuntersuchung dar. Daher haben wir unser Angebotsportfolio in der KÜS-Kfz-Prüfstelle Amtsberg seit Anfang 2025 erweitert, um in Ergänzung zu HU und SP auch Ihre Fahrtenschreiberprüfung durchführen zu können. Bei uns können Sie ihre alten analogen und digitalen Fahrtenschreiber sowie den neuesten digitalen Fahrtenschreiber der 2. Generation überprüfen lassen. In Zusammenarbeit mit dem Kfz-Meister René Kumpfert stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Unser Partner
Unser Partner für die Prüfungen der Fahrtenschreiber ist die Firma Semmler Tacho Control.